Pfusch beim Friseur – wer muss für den Schaden aufkommen?

Pfusch beim Friseur

Ein völlig missglückter Schnitt, die falsche Farbe oder Haare, die gleich büschelweise ausfallen – das alles sind Szenarien, die niemand beim Friseur erleben will. Kommt es zu einem Pfusch beim Friseur, ziehen Kunden nicht selten vor Gericht. Wenn Kunden klagen, kann das für den Friseur teure Folgen haben. Die meisten, die mit der Frisur nicht zufrieden sind, suchen allerdings nach einer anderen Möglichkeit, sich mit dem Friseur zu einigen. Aber wie sehen die Chancen aus?

Wann gibt es eine Nachbesserung?


Pfusch beim Friseur ist zunächst ein Schock für den Kunden, wenn er in den Spiegel schaut. Das, was der Friseur stolz präsentiert, sieht einfach schrecklich aus und der Kunde denkt nicht daran, für diesen Pfusch beim Friseur auch noch zu bezahlen. Das muss er auch nicht, denn der Friseur muss dem Kunden eine kostenlose Nachbesserung anbieten. Ist der Friseur dazu nicht bereit, hat der Kunde das Recht, zur Konkurrenz zu gehen, bezahlen muss das der Friseur. Desto größer der Pfusch beim Friseur ist, umso größer sind auch die Forderungen, die der geschädigte Kunde einfordern kann. Alles geht bei Gericht jedoch nicht durch. Sind die Haare beispielsweise zu kurz geschnitten, hat eine Forderung nach Schmerzensgeld kaum Erfolg. Das Gericht beurteilt, wie stark die Persönlichkeitsrechte gelitten haben und ob es sich entweder um einen gravierenden oder einen dauerhaften Schaden handelt. Das ist bei zu kurz geschnittenen Haaren definitiv nicht der Fall.

Was sind gravierende Schäden?

Der Pfusch beim Friseur kann gravierende Folgen für den Kunden haben. Das ist der Fall, wenn ein Färbemittel fehlerhaft eingesetzt wurde. Wenn in diesem Fall die Kopfhaut stellenweise abstirbt und es kahle Stellen gibt, kostet dieser Pfusch beim Friseur richtig viel Geld. Eine Kundin, der etwas Ähnliches beim Friseur passiert ist, bekam von einem Gericht 18.000 Euro als Schmerzensgeld zugesprochen. Ein Schmerzensgeld in dieser Höhe war aber nur möglich, weil die Richter die psychischen Belastungen der Frau in den Fokus stellten. Ein Schmerzensgeld gibt es nur, wenn der Pfusch beim Friseur so gravierend war, dass die Persönlichkeit des Kunden dauerhaft darunter leidet.

Vorübergehende Beeinträchtigungen

Etwas anders sieht die Lage aus, wenn der Pfusch beim Friseur nur zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung führt. Die zu kurz geschnittenen Haare oder eine falsche Tönung, die sich wieder herauswaschen lässt, stellen in diesem Fall eine vorübergehende Beeinträchtigung dar. Die Haare wachsen schließlich wieder nach und die Tönung lässt sich auswaschen. Beide Schäden sind nur temporär und daher gibt es auch kein Schmerzensgeld. Selbst wenn der Kunde befürchten muss, mit der neuen Friseur das Ziel von Schadenfreude und Spott zu sein, verletzt das nicht seine Persönlichkeitsrechte.

Fazit

Wer beim Friseur sitzt und merkt, dass etwas nicht nach den eigenen Vorstellungen läuft, sollte sich sofort melden. Stumm dasitzen und leiden ist die falsche Taktik. Wer den Friseur sofort darauf aufmerksam macht, dass etwas schiefläuft, kann seine Wunschfrisur vielleicht noch retten. Ist das jedoch nicht der Fall, sollte man den Friseur freundlich, aber bestimmt darauf aufmerksam machen, dass er die Frisur nachbessert. Weigert er sich, dann am besten ein Foto der verunglückten Frisur machen und in einen anderen Salon gehen. Zahlen muss auf jeden Fall der Friseur, der den Schaden verursacht hat.

Titelbild: @ depositphotos.com / Camrocker

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